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Was darf ich damit fahren?Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit nicht mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. AusbildungTheoretisch: Es sind 6 Grundunterrichtsstunden sowie 6 klassenspezifische Unterrichte (2 bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D) vorgeschrieben. Praktisch: Bei dieser Klasse sind 5 Sonderfahrten zu absolvieren. Diese sogenannten Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt. Die normalen Übungsstunden richten sich ganz nach der Vorkenntnis und dem Geschick des Bewerbers. Kann in einem gemeinsamen Ausbildungsgang mit der Klasse C1E beantragt werden. Dadurch spart man 3 Sonderfahrten in der Klasse C1 ein. |
Mindestalter18 Jahre – Ausbildungsbeginn 17,5 Jahre VorbesitzKlasse B EinschlüsseKeine BefristungenBis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 50. Lebensjahres für jeweils 5 Jahre |
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