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Was darf ich damit fahren?Kraftfahrzeuge der Klasse C1 sowie Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Jedoch darf die zulässige Gesamtmasse des Anhänger die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf max. 12 t betragen. AusbildungTheoretisch: Keine Pflichtstunden vorgeschrieben. Praktisch: Bei dieser Klasse sind 5 Sonderfahrten zu absolvieren. Kann in einem gemeinsamen Ausbildungsgang mit der Klasse C1E beantragt werden. Dadurch spart man 3 Sonderfahrten in der Klasse C1 ein. |
Mindestalter18 Jahre – Ausbildungsbeginn 17,5 Jahre VorbesitzKlasse C1 EinschlüsseKlasse BE sowie D1E sofern man die Klasse D1 besitzt. BefristungenBis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 50. Lebensjahres für jeweils 5 Jahre |
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