LKW


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Was darf ich damit fahren?

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 sowie Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Jedoch darf die zulässige Gesamtmasse des Anhänger die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf max. 12 t betragen.

Ausbildung

Theoretisch: Keine Pflichtstunden vorgeschrieben.

Praktisch: Bei dieser Klasse sind 5 Sonderfahrten zu absolvieren.
Diese sogenannten Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 3
Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt (2 Nachtfahrten bei einem gemeinsamen Ausbildungsgang mit der Klasse C1). Die normalen Übungsstunden richten sich ganz nach der Vorkenntnis und dem Geschick des Bewerbers.

Kann in einem gemeinsamen Ausbildungsgang mit der Klasse C1E beantragt werden. Dadurch spart man 3 Sonderfahrten in der Klasse C1 ein.

Mindestalter

18 Jahre – Ausbildungsbeginn 17,5 Jahre

Vorbesitz

Klasse C1

Einschlüsse

Klasse BE sowie D1E sofern man die Klasse D1 besitzt.

Befristungen

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 50. Lebensjahres für jeweils 5 Jahre