Unsere spezielle LKW und Bus- Ausbildung



Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Seit dem 1.9.2009 (Bus 1.9.2008) ist nichts mehr so wie es einmal war.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist da! Die reine Führerscheinausbildung ist noch genau so wie bisher – wird auch noch genau so benötigt.

Aber: Um diesen Führerschein gewerblich zu nutzen, muß man eine zusätzliche (beschleunigte) Grundqualifikation oder Berufskraftfahrerausbildung haben. Oder den Führerschein vor den genannten Stichtagen erworben haben.
Danach muss man ihn sich durch Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Zu den LKW-Klassen:

Klasse C
Klasse CE
Klasse C1
Klasse C1E